Hotel-Lexikon
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Angestellte:

Die angestellten Mitarbeiter eines Unternehmens unterscheiden sich von den Arbeitern des Betriebes. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zählt zu den Angestellten, wer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (Arbeitnehmer) und monatlich ein festes Gehalt bzw. Grundgehalt, anstatt einem z.B. nach Stunden oder Mengengrößen bemessenen Lohn erhält. Lohnempfänger werden im Gegenzug dazu als Arbeiter bezeichnet.

Angestellte gehören i.d.R. der Rentenversicherung für Angestellte an und haben gem. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine eigene Vertretung im Betriebsrat und in den sonstigen Organen der Mitbestimmung. Im BetrVG ist zudem geregelt, wer als „Leitender Angestellter“ zu bezeichnen ist. Dies ist, wer eine überwiegend leitende, beaufsichtigende oder vergleichende Tätigkeit ausübt und im Wesentlichen frei von Weisungen ist. Im Zweifel ist leitender Angestellter, wer aus der Wahl des letzten Betriebsrates als Vertreter der leitenden Angestellten hervorgegangen ist, einer Managementebene angehört und ein Jahresgehalt bezieht, das für leitende Angestellte im Unternehmen üblich ist.

Die Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern hat noch im Arbeitsrecht, z.B. bei der Bemessung von Kündigungsfristen oder der Lohnfortzahlung Bedeutung.

Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, um ein Gehalt beziehen (im gegensatz zu Arbeiter die Lohn behalten ). Weiterhin wird eine überwiegend geistige (büro-beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische überwiegend leitende oder sonstige gehobene ) Tötigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.

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