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Fällt das Arbeitsgericht ein Urteil, fallen üblicherweise zwei Gebühren an. (Steitgebühren und Urteilsgebühren) Meistens enden die Prozesse nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich, was dann wiederum keine Urteilsgebühren auslöst. Die gerichtlichen Auslagen können zusätzlich zu den Gebühren anfallen. Dazu zählen Schreibauslagen, Kosten für Zeugen und Sachverständige, Beförderungskosten, Postgebühren sowie Kosten für Telekommunikation.

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