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Berufsausbildung

Unter dem Begriff Berufsausbildung versteht man grundsätzlich die anerkannten Ausbildungsberufe. Diese sind im sogenannten Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe aufgelistet.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in solchen Berufen ausgebildet werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind das BBiG (Berufsbildungsgesetz), die HwO (Handwerksordnung), das JuASchG (JugendArbeits-Schutzgesetz) und die AEVO (Ausbildereignungsverordnung).

Im Berufsbildungsgesetz sowie in der HwO sind Ausbildungsordnungen für jeden dieser Berufe festgelegt. Diese beinhalten zumindest:

· Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs

· Ausbildungsdauer

· Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der Ausbildung vermittelt werden müssen

· Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildungsinhalte

· Prüfungsanforderungen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt (im weitesten Sinne) die Arbeits-,Pausen-, und Ruhezeiten und Beschäftigungsverbote in der Ausbildung. Doch Achtung! das JuASchG gilt nicht mehr bei über 18 jährigen Auszubildenden!

Die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf verläuft in der Regel als Duales System. Hierunter versteht man die Gleichzeitigkeit der Ausbildung in der Berufsschule und im Betrieb. Somit werden Theorie und Praxis nebeneinander vermittelt.

Eine Ausbildung nützt immer mehreren Parteien:

Dem/der Auszubildenden/m selbst:

· Gesamtbildung

· Selbstwertgefühl

· Soziale Absicherung

· Gesellschaftliches Ansehen

· Selbstverwirklichung

Dem Betrieb:

· Heranbilden qualifizierter Fachkräfte

· Wettbewerbsfähigkeit

· Kostenersparnis bei Einarbeitung & Personalbeschaffung

Der gesamten Gesellschaft:

· Anpassung an Trends und fortschreitende Technologie

· Know How

Durch den Berufsausbildungsvertrag wird der Beginn einer Berufsausbildung besiegelt. Bei minderjährigen Auszubildenden muss der gesetzliche Vertreter den Vertrag mit unterschreiben. Das BBiG schreibt für den Inhalt des Vertrages einige Mindestangaben vor:

· Genaue Berufsbezeichnung

· Sachliche & zeitliche Gliederung und Ziel der Ausbildung

· Beginn und Dauer

· Evtl. außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

· Tägliche Ausbildungszeit

· Probezeit

· Ausbildungsvergütung

· Urlaub

· Kündigungsvoraussetzungen

· Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen

Ist der Berufsausbildungsvertrag von allen drei (oder zwei) Parteien unterschrieben, muss das nun bestehende Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen werden. Dies dient der Überwachung und Kontrolle über die Ausbildung und ist später eine der Voraussetzungen um die Prüfung ablegen zu können.


FSH11 MCH

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