Hotel-Lexikon
Advertisement

Steuerliche Belastung beim Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie beträgt seit dem 01.01.1997 3,5 Prozent des Kaufpreises. Die Entrichtung der Grunderwerbsteuer ist auf besondere Weise sichergestellt: Für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes erforderlich (§22 GrEStG). Diese Bescheinigung wird aber nur dann ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer auch tatsächlich gezahlt wird.

Der Steuersatz beträgt gemäß §11 GrEStG einheitlich 3,5 %. Seit dem 01.01.2006 können jedoch die Bundesländer einen abweichenden Steuersatz festlegen. Rechtsgrundlage ist Art. 105 Abs. 2a GG.

In Rheinland Pfalz beträgt der Steuersatz seit dem 01.03.2012 5 %.

CS

Advertisement