Hotel-Lexikon
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Eine Hausdame ist eine Abteilungsleiterin und je nach Betriebsart direkt dem Direktor bzw. dem Betriebsinhaber unterstellt. Sie betreut in erster Linie den Logisbereich.
Hausdamen fungieren als direkte Vorgesetzte des Hauspersonals, wie Zimmermädchen und Raumpfleger und sind somit zuständig für die Anweisung, Anleitung und Überwachung des Reinigungspersonals und die Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen im Hotel- und Gaststättenbereich. Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört die Verwaltung und der Einkauf von geeigneten Reinigungsmittel und –geräten. Reinigungspläne, Geräte- und Reinigungsmitteleinsatz sowie Wäsche- und Materialbestand sind festzulegen. Der Wäschebestand, sowie alle anderen zu dieser Abteilung gehörenden Gegenstände sind zu kontrollieren. Zusätzlich sollten Dekorationspläne für das ganze Hotel erarbeitet werden.
Der Zugang zur Erwerbstätigkeit als Hausdame ist nicht geregelt. Üblicherweise wird der erfolgreiche Abschluss einer entsprechenden Ausbildung vorausgesetzt. Die einschlägigen Zugangsberufe sind Hotelfachmann/frau und Hotelkaufmann/frau, bzw. eine hauswirtschaftliche Ausbildung. Beschäftigte mit einschlägiger Berufserfahrung und Berufsabschlüssen, beispielsweise Fachkräfte im Gastgewerbe, Restaurantfachleute, Köche/Köchinnen, Assistenen/Assistentinnen für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe sowie Fachleute für Systemgastronomie, können die Tätigkeit auch ausüben. Organisatorische Fähigkeiten, Menschenkenntnis und praktische Erfahrungen sollten ebenso vorhanden sein, wie diverse Fremdsprachenkenntnisse, da diese in einer weitgehend globalisierten Gesellschaft unverzichtbar geworden sind. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, sowie ein sicheres Auftreten ist für diesen Beruf genauso unerlässlich, wie das gästeorientierte arbeiten.

C.ST.

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