Hotel-Lexikon
Advertisement

Als Kassenmanko bezeichnet man Kassenfehlbeträge, die durch falsches Herausgeben in geringem Umfang entstehen können. Sie werden als Manko nur dann anerkannt, wenn ihr Umfang gering bleibt und sie sich nicht klären lassen. Bei höherem Umfang werden sie als Privatentnahmen behandelt. Arbeitsrechtlich bedeutsam ist die Mankohaftung des Arbeitnehmers, z.B. an der Rezeptionskasse.

Advertisement