Hotel-Lexikon
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Verflüssigung des Betriebsvermögens. Je nach der Unternehmensform gelten unterschiedliche Vorschriften. Es kann sich dabei um Einzelveräußerung der Werte des Betriebsvermögens handeln, wenn kein Käufer mehr bereit ist, den Betrieb als Ganzes zu kaufen, oder um eine Gesamtveräußerung. Von den durch die Vermögensäußerung erzielten Mitteln werden zuerst die Gläubiger des Unternehmens befriedigt und danach erst der verbleibende Rest an die Gesellschafter verteilt. Die Liquidation einer Unternehmung kann viele Gründe haben, so z.B. den Tod des Unternehmers oder eine Veränderung des Marktes. Die Liquidation ist eine freiwillige Auflösung der Unternehmung. Ihr Beginn und ihr Ende werden ins Handelsregister eingetragen. Während der Liquidation führt die Firma den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation). Während dieser Zeit dürfen nur noch Käufe für Dinge durchgeführt werden, die zur Abwicklung notwendig sind. Warennachschiebungen sind verboten.

Der Liquidationswert ist der Wert, der bei der Veräußerung eines Wirtschaftsgutes des Betriebsvermögens oder der Summe dieser Werte für das Unternehmen ermittelt wird.

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