OHG – Offene Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft ist die vertragliche Vereinigung (Personengesellschaft) von mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
Gründung: Mindestens zwei vollhaftende Gesellschafter
Firma: Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma, sie muss mindestens den Namen eines Gesellschafters erhalten, muss aber mit dem Zusatz des Gesellschaftsverhältnis (OHG) gekennzeichnet werden
Mindestkapital: keines
Geschäftsführung, Vertretung: Einzelgeschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht eines jeden Gesellschafters; vertraglich Abweichungen möglich
Haftung: Alle Gesellschafter persönlich(unbeschränkt,direkt) und gesamtschuldnerisch(solidarisch)
Gewinnbeteiligung: 4% der Einlage, Rest nach Köpfen
Verlustbeteiligung: nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag