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OHG – Offene Handelsgesellschaft

Die Offene Handelsgesellschaft ist die vertragliche Vereinigung (Personengesellschaft) von mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.

Gründung: Mindestens zwei vollhaftende Gesellschafter

Firma: Personen-, Sach-, Fantasiefirma oder gemischte Firma, sie muss mindestens den Namen eines Gesellschafters erhalten, muss aber mit dem Zusatz des Gesellschaftsverhältnis (OHG) gekennzeichnet werden

Mindestkapital: keines

Geschäftsführung, Vertretung: Einzelgeschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht eines jeden Gesellschafters; vertraglich Abweichungen möglich

Haftung: Alle Gesellschafter persönlich(unbeschränkt,direkt) und gesamtschuldnerisch(solidarisch)

Gewinnbeteiligung: 4% der Einlage, Rest nach Köpfen

Verlustbeteiligung: nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag

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