Hotel-Lexikon
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Personalkosten umfassen alle Kosten, die in einem Unternehmen durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft entstehen. Sie beziehen sich immer auf einen Arbeitnehmer und einen bestimmten Zeitraum. Neben Lohn/Gehalt fallen für den Arbeitgeber auch die Lohnnebenkosten an, die auf gesetzlichen und freiwilligen Leistungen beruhen. Zu den Nebenkosten gehören die gesetzlich geregelten Zahlungen von Versicherungsbeiträgen seitens des Arbeitgebers an die Kranken-, Renten-, und Arbeitslosen-, und Unfallkassen, sowie die freiwilligen Sozialleistungen aufgrund betrieblicher Vereinbarungen (z.B. Einmalprämien, Fortbildungskosten).

In Dienstleistungsbereichen machen Personalkosten üblicherweise 80 % der Kosten aus. Häufig sind Personalkosten kurzfristig kaum zu beeinflussen, weshalb Personalkosten bei der Planung von Unternehmen eine wichtige Rolle spielen. Betriebswirtschaftlich gesehen, mindern die Personalkosten den Ertrag der Gaststätte, sie müssen also so niedrig wie möglich gehalten werden. Allerdings muss die Höhe der Bezahlung für qualifiziertes Personal interessant sein um dieses im Betrieb zu halten. Nicht leistungsgerechte Entlohnung hat häufigen Personalwechsel und somit die verbundenen Kosten der Personalsuche (Anwerbung, Auswahl, Einarbeitung, Ausbildung, Überbrückung) zur Folge. Die gastgewerblichen Lohntarifverträge sind die Basis für die richtige Entlohnung.

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