Hotel-Lexikon
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Jeder kann Geld sparen, wenn er Preise vergleicht. Vergleiche können aber nur angestellt werden, wenn die Unternehmen auch jeweils angeben, was ihre Produkte kosten. Um Vergleiche zu ermöglichen, hat der Staat in der PAngV z.B. Folgendes bestimmt:

  • Jeder, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren oder Leistungen an Letztverbraucher verkauft oder unter Angaben von Preisen gegenüber Letztverbrauchern für seine Waren und Dienstleistungen wirbt muss bei seinen Angeboten neben dem Endpreis regelmäßig auch den Grundpreis (Preis je Mengeneinheit - z.B. für einen Liter - einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile) angeben.
  • Wer Dienstleistungen anbietet, muss in seinem Geschäft oder in seinem Schaufenster ein Preisverzeichnis aushängen.
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