Hotel-Lexikon
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Ein Scheck ist eine Anweisung an ein Kreditinstitut, für Rechnung des Ausstellers eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Er wird vom Zahlungspflichtigen ausgestellt und dem Empfänger übergeben. Der Scheck wird dann meistens vom Empfänger oder seiner Bank dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorgelegt. Der Barscheck wird vom Kreditinstitut auf Wunsch in Bargeld eingelöst und der Verrechnungsscheck dem Konto gutgeschrieben. Beim Inhaberscheck wird keine bestimmte Person als Empfänger bezeichnet, beim Namensscheck wird eine bestimmte Person genannt.

Eine Scheckurkunde muss bestimmte, im Scheckgesetz vorgeschrieben Angaben enthalten:


  1. die Bezeichnung Scheck im Text der Urkunde
  2. die unbedingte Anweisung, eine betrags- und währungsmäßig bestimmte Geldsumme zu zahlen
  3. der Name dessen, der bezahlen soll (das Kreditinstitut auf das der Scheck gezogen wurde)
  4. die Angabe des Zahlungsortes
  5. Datum und Ort des Ausstellung des Schecks
  6. die handschriftliche Unterschrift des Ausstellers
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