Hotel-Lexikon
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Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. Steuererlass ist der vollständige oder teilweise einseitige Verzicht auf eine Abgabenforderung durch Verwaltungsakt. Der Erlass führt zum Erlöschen des betreffenden Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 47 AO). Es ist zwischen dem Billigkeits- oder Zahlungserlass im Rahmen des Erhebungsverfahrens und der abweichenden Festsetzung von Steuern im Rahmen des Festsetzungsverfahrens (auch Festsetzungserlass) zu unterscheiden.

auch: Erlass der Finanzbehörden zur regelung einer bestimmten Vorgehensweise bei der Steuerberechnung!!!!


Conrad Jacqueline

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