Hotel-Lexikon
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Die Vermögenssteuer (Besitzsteuer) ist eine Abgabe, durch die das bestehende Vermögen eines Steuerpflichtigen belastet wird. Dabei wird aufgrund der Vermögenserklärung des Steuerpflichtigen vom Finanzamt die Steuer verlangt. Dabei wird nach Abzug relativ hoher Freibeträge das Vermögen natürlicher Personen mit 0,5 %, das von juristischen Personen mit 0,6 % besteuert. Die Vermögensteuer zählt wegen des komplizierten Verfahrens der Ermittlung des Einheitswertes zu den verwaltungsaufwendigsten Steuern. Die gesetzliche Grundlage für die VS ist das Vermögenssteuergesetz und hat zwar Bestand, die Steuer wird derzeit aber nicht erhoben.

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